Fristenmanagement
Zur Gewährleistung eines sicheren und gesetzes- und genehmigungskonformen Betriebs von Biogasanlagen und anderen BImSchG --
genehmigungsbedürftigen Anlagen sind Fristen einzuhalten und eine Vielzahl von Prüfungen durch befähigte Personen und
Sachverständige durchzuführen.
Wir bieten Ihnen auf Basis einer detaillierten Bestandsaufnahme die Erstellung eines umfassenden Prüf- und Wartungsplans sowie im Anschluss:
- Datenbankgestützte Überwachung der Fristen und Mitteilung der Termine
- Organisation und Durchführung von Prüfungen
- Digitalisierung und Archivierung von Prüfprotokollen
- Unterstützung bei der Behebung von Mängeln
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Biogas Partner UG haftungsbeschränkt
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