Biogas Partner UG <br /> haftungsbeschränkt

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Fristenmanagement

Zur Gewährleistung eines sicheren und gesetzes- und genehmigungskonformen Betriebs von Biogasanlagen und anderen BImSchG -- genehmigungsbedürftigen Anlagen sind Fristen einzuhalten und eine Vielzahl von Prüfungen durch befähigte Personen und Sachverständige durchzuführen.
Wir bieten Ihnen auf Basis einer detaillierten Bestandsaufnahme die Erstellung eines umfassenden Prüf- und Wartungsplans sowie im Anschluss:
Biogas Partner UG haftungsbeschränkt
Haidbarg 5B, 21244 Buchholz i.d.N.
Tel.: +49 (0) 4181 / 230 30 70
Fax: +49 (0) 4181 / 230 30 89
E-Mail: info@biogaspartner.net