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Information der Öffentlichkeit gemäß §§ 8a und 11 der 12. BImSchV (Störfallverordnung)

Teil 1: Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und oberen Klasse

1. Name oder Firma des Betreibers, vollständige Anschrift des Betriebsbereichs

Betreiber / Betriebsbereich: Biogas Ahe GmbH
Aher Weg 48
27616 Beverstedt

Kontakt:

2. Bestätigung der Vorschriften der Verordnung

Der Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (12.BImSchV – Störfallverordnung) und stellt einen Betriebsbereich der oberen Klasse dar. Die Anzeige erfolgte an die zuständige Behörde.

3. Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Es handelt es sich um eine Biogasanlage für die Erzeugung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Wirtschaftsdünger und anschließender Verstromung in Blockheizkraft-werken:

Folgende Einsatzstoffe werden verwendet:

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

4. Relevante gefährliche Stoffe im Betriebsbereich

Die gemäß Störfallverordnung relevanten Stoffe sind mit den dazugehörigen Mengen in der Tabelle 1 aufgeführt.

Tabelle 1: Mengenschwellen gemäß Stoffliste Anhang I Spalte 4 und 5 StörfallV

Nr. Kategorie / Einzelstoff Menge [kg] Mengenschwelle in kg
Anhang I StörfallV
störfallrelevant
Spalte 4 / Spalte 5 / nein
Spalte 4 Spalte 5
1.2.2 P2 entzündbare Gase: Biogas 67374 10.000 50.000 Spalte 5

Auf der Biogasanlage werden maximal 51.826 m³ Biogas gelagert, dies entspricht 67.374 kg.

Biogas ist ein Stoffgemisch, das hauptsächlich aus Methan (CH4, ca. 55%) und Kohlendioxid (CO2, ca. 45%) besteht. Das Biogas enthält u. a. bis zu 1% Schwefelwasserstoff (H2S) und Anteile von Ammoniak (NH3).

Das Methan als Hauptbestandteil des Biogases bestimmt im Wesentlichen dessen gefährliche Eigenschaften. Methan ist ein extrem entzündbares Gas und kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

Explosionsgrenzen CH4:
UEG (untere Explosionsgrenze): 4,4 Vol. %
OEG (obere Explosionsgrenze): 16 Vol. %

5. Warnung der Bevölkerung und Hinweise zum Verhalten bei Eintritt eines Störfalls

Die Information der Bevölkerung bzw. der Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls erfolgt gemäß des im Alarm- und Gefahrenabwehrplanfest gelegten Meldestufenkonzepts durch die zuständigen Behörden.

Die Information erfolgt hierbei z.B. durch Rundfunkdurchsagen oder Lautsprecherdurchsagen der Polizei und/oder Feuerwehr.

Es sind die Anweisungen der Einsatzkräfte zu befolgen.

6. Überwachung durch die Behörde

Der Betriebsbereich wird regelmäßig durch die zuständige Behörde im Hinblick auf die Störfallverordnung überprüft. Die Überwachungen werden dokumentiert.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung erfolgte am: 24.02.2023

Ausführlichere Informationen zu den Überwachungstätigkeiten und Vor-Ort-Besichtigungen können unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder private Belange, nach den Bestimmungen des Bundes und des Landes, bei der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt werden (siehe Punkt 7).

7. Weitere Informationen

Zuständige Behörde:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven
Elfenweg 15
27474 Cuxhaven

Kontakt:
poststelle@gaa-cux.niedersachsen.de
Tel.: 04721 506 200

Teil 2: Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse

1. Allgemeine Informationen zu den Gefahren und ihren Auswirkungen, die von einem Störfall ausgehen können und der Maßnahmen, mit denen diese Szenarien verhindert werden oder ihre Auswirkungen begrenzt werden sollen.

Das Eintreten eines Störfallereignisses durch die Freisetzung von Biogas oder Gärsubstrat kann trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das wesentliche Gefahrenpotential liegt dabei in der Entzündbarkeit des Biogases und der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre mit Luft sowie der Gesundheitsgefahr durch den im Biogas enthaltene Schwefelwasserstoff.

Die Auswirkungen eines Störfallereignisses durch Brand oder Explosion sowie durch die toxischen Eigenschaften von Schwefelwasserstoff sind von der Menge der ausgetretenen entzündbaren Gase sowie von den jeweiligen Wetterbedingungen abhängig.

Für die Ermittlung der Auswirkung von eventuell auftretenden Störfällen wurden die maximalen Sicherheitsabstände für die Störfallszenarien Explosion, Brand und Schwefelwasserstofffreisetzung ermittelt. Dabei konnten keine Gefährdungen der nächsten Wohnbebauung festgestellt werden.

Für die Vermeidung eines Störfalls und die Begrenzung der Auswirkungen dennoch auftretender Störfälle wurden technische und organisatorische Schutzvorkehrungen getroffen. Diese dienen der Vermeidung einer Stofffreisetzung, dem Brand- und Explosionsschutz sowie der Gefahrenabwehr und sind im internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan sowie dem Sicherheitskonzeptes der Biogasanlage beschrieben.

2. Bestätigung der Betreiberpflicht

Der Betreiber ist verpflichtet, auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.

Die Kommunikation mit den Behörden sowie die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und Begrenzung deren Auswirkungen erfolgen bei Eintreten eines Störfalls entsprechend den im internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschriebenen Meldestufen und Maßnahmen. Die Feuerwehr und die Behörden leiten im Notfall entsprechende Hilfeleistungen ein, um die Auswirkungen von Störfällen zu begrenzen.

Durch regelmäßige Übungen werden die im Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschriebenen organisatorischen Abläufe erprobt und aktualisiert.

3. Informationen aus den externen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb des Betriebsgeländes

Ein für die Biogasanlage erstellter externer Alarm- und Gefahrenabwehrplan mit Angaben, Regelungen und Maßnahmen für den Einsatz öffentlicher Rettungskräfte auf und neben dem Betriebsgelände wurde mit der zuständigen Behörde sowie der örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Im Ereignisfall ist allen Anordnungen der Notfall- oder Rettungsdienste Folge zu leisten.

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